Bildungskarenz
Was ist eine Bildungskarenz? Sie können sich von der Arbeit für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung freistellen lassen und werden durch das AMS bei der Weiterbildung unterstützt. Wir denken: eine große Chance!
Haben Sie weitere Fragen?
Informationen zur Bildungskarenz
Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden; es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Voraussetzungen für die Bildungskarenz
Eine Bildungskarenz kann vereinbart werden, wenn der/die Arbeitnehmer:in zuvor mindestens sechs Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Die Mindestdauer beträgt zwei Monate, die Höchstdauer zwölf Monate. Es ist möglich, die Bildungskarenz in Teilen zu nehmen, wobei jeder Teil mindestens zwei Monate umfassen muss. Innerhalb von vier Jahren können maximal zwölf Monate geförderte Bildungskarenz in Anspruch genommen werden.
Während der Bildungskarenz Weiterbildungsgeld beim AMS beantragen
Während der Bildungskarenz können Sie beim Arbeitsmarktservice (AMS) um Weiterbildungsgeld ansuchen.
Die Voraussetzungen sind allgemein:
- Sie haben mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz-Vereinbarung abgeschlossen.
- Sie waren unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber beschäftigt.
Details finden Sie auf der Homepage des AMS – Weiterbildungsgeld.
Was gilt als Weiterbildung?
Als Weiterbildung gelten für das AMS Bildungsmaßnahmen mit beruflichem Bezug. Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Zusammenhang werden nicht anerkannt.
Fernlehrgänge und Online-Kurse als Weiterbildungsmaßnahme
Ab dem 1. September 2024 hat das AMS die Richtlinien für die Gewährung von Weiterbildungsgeld im Rahmen der Bildungskarenz angepasst und die Bedingungen für Fernlehrgänge und Online-Kurse konkretisiert.
Fernlehrgänge sind weiterhin als zulässige Bildungsmaßnahme anerkannt!
Der/die Teilnehmende an einem Online-Kurs ist verpflichtet, eine Lernleistung von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche (in bestimmten Fällen 16 Stunden) dem AMS nachzuweisen. „Durchschnittlich“ bedeutet, dass eine wöchentliche Minder-Lernleistung durch eine darauffolgende wöchentliche Lern-Mehrleistung ausgeglichen werden kann.
Als Nachweis der Lernleistung verlangt das AMS bei Online-Kursen eine Dokumentation der Lernzeiten über ein Zeiterfassungssystem, welches die Anwesenheit auf der Lernplattform manipulationssicher aufzeichnet.
Die Lernleistung von durchschnittlich 20 Wochenstunden (in bestimmten Fällen 16 Wochenstunden) muss verpflichtend:
- in Form eines LIVE-Online-Seminars (Live-Stream) erbracht werden, wo auch die Möglichkeit einer Interaktion in Echtzeit zwischen Teilnehmenden und Kursleitern sichergestellt ist. Diese Form einer seminaristischen Lernleistung muss mindestens 25 % der wöchentlichen Gesamtlernleistung – also durchschnittlich mindestens 5 Wochenstunden – umfassen.
- in Form von Lern- und Übungseinheiten, welche Teil des Schulungsplanes sind und nachweislich von den Teilnehmenden in Bildungskarenz verpflichtend im Ausmaß von durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden erbracht werden.
Diese Lern- und Übungszeiten dürfen von Teilnehmenden zwar zeitlich frei einteilbar in Anspruch genommen werden, doch muss deren Absolvierung im Rahmen üblicher Öffnungszeiten (8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) passieren, um die Kommunikation für Feedback durch Kursleiter sicherzustellen (lt. einer Vorgabe des AMS!).
Nachweis der Weiterbildungsleistung
Die verpflichtende Anwesenheit von durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden auf der Lernplattform stellt einen wesentlichen Teil der Vereinbarung der Teilnehmenden in Bildungskarenz mit dem AMS als Fördergeber dar.
Die Anwesenheit während der Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche (inklusive Lern- und Übungseinheiten) muss vom Bildungsinstitut aufgezeichnet und kontrolliert werden.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Die verpflichtende Anwesenheit/Teilnahme an LIVE-Online-Seminaren: Als Nachweis über die Anwesenheit bei Live-Streams mit Echtzeit-Interaktion zwischen Teilnehmenden und Trainern ist eine eigene Zeit- und Anwesenheitserfassung zu führen.
- Die verpflichtende Anwesenheit/Teilnahme an Lern- und Übungseinheiten: Als Nachweis über die Anwesenheit im Rahmen von Lern- und Übungseinheiten ist eine eigene Zeit- und Anwesenheitserfassung sowie eine Dokumentation der Lernaktivitäten zu führen.
Achtung! Wenn Teilnehmende in Bildungskarenz die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und unter Umständen sogar zurückfordern.
Wie führt COMPETENTIA einen Online-Kurs in Bildungskarenz ab?
COMPETENTIA-Bildungskarenz-Kurse werden exakt nach den Richtlinien des AMS (gültig mit 01. September 2024) abgeführt:
Homepage AMS – Bildungskarenz: Weiterbildung in der Karenz
Homepage des AMS – Weiterbildungsgeld
LIVE-Online-Lehrveranstaltungen mit Trainern/Fachexperten
COMPETENTIA führt wöchentlich – in der Regel jeden Donnerstag von 8.30 Uhr – 13.30 Uhr (5 Stunden) – eine LIVE-Lehrveranstaltung online durch eine natürliche Person in Echtzeit ab. Die Lehrinhalte sind im Schulungsplan angegeben und sind thematisch so gewählt, dass sie die Kursinhalte stützen bzw. vertiefen/festigen sollen. Der Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist verpflichtend; die Anwesenheiten werden durch ein eigenes Zeiterfassungssystem dokumentiert.
Lern- und Übungseinheiten
Maximal 75 % des erforderlichen Gesamtwochenstundenausmaßes (15 Wochenstunden; in Ausnahmefällen 10 Wochenstunden) dürfen durch Lern- und Übungseinheiten erfüllt werden. Lern- und Übungseinheiten sind Aktivitäten, die der Teilnehmende auf der virtuellen Lernplattform – also außerhalb von LIVE-Online-Lehrveranstaltungen – durchführt. In den Online-Kursen der COMPETENTIA Private Business School sind als Lern- und Übungseinheiten vorgesehen:
- Die Ausarbeitung bereitgestellter offener Lernfragen als Reflexion und der interaktive Austausch mit anderen Teilnehmenden.
- Die Ausarbeitung bereitgestellter Prüfungsfragen-Kataloge und die Diskussion mit anderen Teilnehmenden bzw. Trainern.
- Die pro-aktive Literatur-Recherche über Literaturliste und online-Bibliothek mit Zusammenfassung einer Wahlliteratur als Executive Summary.
- Übungen/Fallstudien/Aufgaben im Rahmen von interaktiven Lehrunterlagen und der Austausch mit Teilnehmenden.
- Selbsttests und Korrektur-Feedback über die Lernplattform.
- Echttests/schriftliche Abschlussprüfung mit Korrekturfeedback durch Prüfer.
- Schöpfen von Zusatzwissen über einen eigenen LERN-Video-Kanal in Kombination mit Feedback-Bogen an die Lehrgangsleitung.
- Inhaltliche Lernthemen-Diskussion mit Lehrgangsleitung, Teilnehmenden über TEAMS-Meeting-Room.
Anwesenheitskontrolle bei Lern- und Übungseinheiten
Die Absolvierung von Lern- und Übungseinheiten ist entsprechend den Richtlinien des AMS zwingend für Teilnehmende und die dazu notwendige Anwesenheit auf der Lernplattform muss durch den Bildungsträger überprüfbar sein.
Um die Anwesenheit von Teilnehmenden bei Lern- und Übungseinheiten manipulationssicher dokumentieren zu können, hat COMPETENTIA ein eigenes Lernzeiterfassungs-System auf der e-Plattform eingerichtet.
Bildungskarenz-taugliche Online-Kurse
Sofort buchbar: Während Ihrer Bildungskarenz können Sie folgende Kurse besuchen:
- Diplomlehrgang Coaching & Social Skills
- Diplomlehrgang Controlling
- Diplomlehrgang Digitalisierung und Change Management
- Diplomlehrgang Leadership und Personalentwicklung
- Diplomlehrgang Management & Social Competences
- Diplomlehrgang Marketing Management
- Diplomlehrgang Personalmanagement
- Diplomlehrgang Projektmanagement
- Diplomlehrgang Wirtschaft und Recht
- Diplomlehrgang Wirtschaftskompetenz
Weitere Informationen